Notbetreuung während der Osterferien

Notbetreuung während der Osterferien

Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen wir im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.

Die Fortsetzung der Notbetreuung in den Osterferien kann die Tage vom 6. bis zum 9. April sowie vom 14. bis zum 17. April 2020 abdecken.

Die Eltern sind verpflichtet, einen Betreuungsbedarf bereits vor Beginn der Osterferien mitzuteilen. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Nachmeldung für eine kurzfristig eingetretene Notsituation bis 12.00 Uhr des Vortages möglich.

Aus Sicht des Infektionsschutzes dürfen wir nur Kinder betreuen die

  • kein erhöhtes Risiko (Vorerkrankungen, beeinträchtigtes Immunsystem,  akute Infekte) aufweisen
  • auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
  • Die geltenden Abstandsregeln strikt einhalten: kein direkter Kontakt zu anderen Kindern und zum Personal