„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“

Besuch im Amts- und Landgericht Koblenz

Wir, das sind 13 Schülerinnen und Schüler aus dem Deutsch-Stammkurs der MSS 12 und der AG Jugend debattiert in Begleitung von Herrn Dünnwald-Rommel, besuchten heute das Amtsgericht in Koblenz

Auf dem Programm stand dabei ein Prozess wegen eines Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG) und so trafen wir uns um acht Uhr in der Schule, um gemeinsam zum Gericht zu laufen. Dort angekommen passierten wir eine Sicherheitsschleuse und erhielten eine kurze Übersicht über die Tagesplanung, bevor wir vom Beauftragten für Publikumsverkehr Herrn Liebenthal in Empfang genommen wurden. Dieser führte uns zum Gerichtssaal und erklärte uns unterwegs den Unterschied zwischen Land- und Amtsgericht - z.B. dass der Schwerpunkt des Amtsgerichtes bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Anklagen bei leichtem bis mittleren Kriminalitätslevel liege), wie lange eine lebenslange Haft dauert (die Mindestverbüßungsdauer liegt in Deutschland bei 15 Jahren) und was es mit Schöffen auf sich hat (dabei handelt es sich um ehrenamtliche Richter ohne juristische Ausbildung, die das gleiche Stimmrecht besitzen wie der/die Berufsrichter/in).

Nachdem wir unterwegs zufällig dem Angeklagten begegneten und ihm auf seine Nachfrage hin den Weg in den

Verhandlungssaal wiesen, konnte der Prozess pünktlich um 9 Uhr starten. Entgegen unseren Erwartungen erwies sich dieser

jedoch als auffallend kurz, da der nervös wirkende Angeklagte, die Strafverteidigerin, die Staatsanwältin, die Richterin und die beiden anwesenden Schöffen sich bereits vor Beginn der Verhandlung hinsichtlich des Tatbestandes und Strafmaßes einig waren. So zogen sich die Richterin und die Schöffen nach Verlesung der Anklage, dem Aufnehmen persönlicher Angaben des Angeklagten und der Anhörung aller Anwesenden zu einer 20 minütigen Beratungszeit zurück, die wir zum leisen Austausch nutzten. Dabei reflektierten wir zunächst das Gesagte (Die Akustik im Raum erwies sich leider als weniger vorteilhaft und so waren einige Aussagen schwerer verständlich) und bekamen die Gelegenheit, selbst zum vorgeschlagenen Strafmaß Stellung zu beziehen und die Verhandlung der Anlage zu beurteilen.

Nach Berücksichtigung mildernder Umstände (der Angeklagte zeigte sich geständig, kooperativ und war nicht einschlägig vorbestraft) wurde der Angeklagte wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteil: „Im Namen des Volkes“. Dadurch endete die Verhandlung bereits nach weniger als einer Stunde, sodass wir uns kurzerhand dazu entschieden, einem weiteren öffentlichen Prozess beizuwohnen.

Im Anschluss an eine einstündige Pause in der Cafeteria im 8. Stock betraten wir gegen 11 Uhr unseren zweiten Gerichtssaal. Angeklagt war ein 38-Jähriger wegen Urkundenfälschung, Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht. Dieser hatte bereits eine Freiheitsstrafe wegen Raub verbüßt. Die Verhandlung unterschied sich deutlich von der vorherigen, erwies sich aber schnell als ebenso kurz, denn der Angeklagte machte von seinem „Recht zu schweigen“ Gebrauch und verweigerte die Angabe persönlicher Daten, ebenso wie eine Stellungnahme hinsichtlich des fraglichen Tatbestandes. Allerdings legte der Anwalt des Klägers in dessen Namen Einspruch gegen die Anklage (Strafbefehl/Bußgeld) ein, ohne sich näher dazu zu äußern. Auf seinen Wunsch hin folgte auf die Verlesung der Anklage unter Berücksichtigung seiner nicht unerheblichen Vorstrafenliste eine Beratung zwischen Angeklagtem und Verteidiger, die wir wiederum dazu verwendeten, flüsternd unsere Gedanken zu einem angemessenen Strafmaß und möglichen Strategien oder Vorgehensweisen der Strafverteidigung auszutauschen und über den weiteren Verlauf des Prozesses zu spekulieren. Nach Rückkehr des Angeklagten und seines Verteidigers wurde der Strafbefehl (Geldstrafe) abgelehnt und der Einspruch beibehalten, sodass die Verhandlung unter Verweis auf die Abwesenheit zu befragender Zeugen (insbesondere des betreuenden Bewährungshelfers) mit dem Beschluss der Eröffnung einer Hauptverhandlung endete, wodurch die Urteilssprechung auf Januar nach einer weiteren Verhandlung mit Zeugen vertagt wurde.

Im Anschluss daran erhielten wir die Möglichkeit in einem kurzen Gespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin – beide verstanden nicht, warum der Angeklagte den milden Strafbefehl nicht angenommen hat - unseren Fragen loszuwerden und über das Vorgehen der Verteidigung zu sprechen, bevor wir uns zu einer Abschlussrunde versammelten. In dieser ließen wir nochmal unsere Erfahrungen Revue passieren und teilten unsere Eindrücke und Beurteilungen miteinander, wobei wir den Verlauf der Prozesse, die Höhe des Strafmaßes und die allgemeine Rückfallquote von ehemaligen Strafgefangenen (65%) in Deutschland thematisierten.

Gegen kurz nach zwölf machten wir uns - um einige neue Erfahrungen reicher - auf den Rückweg in die Schule und beendeten so unsere Exkursion, die uns sicherlich noch eine ganze Weile in Erinnerung bleiben wird.

 Rebecca Höfling